• Residencia beantragen oder Anmeldung des Wohnsitzes im Rathaus

Beantragung der Residencia
Sie benötigen die Residencia (ab 6 Monate ununterbrochenen Aufenthalt Pflicht in Spanien)?
Wir helfen Ihnen diese zu bekommen. Leider ist dies nicht mehr so ohne weiteres möglich. Die Policia Nacional ändert (verschärft) regelmäßig die Bedingungen.
Ohne "Vitamin B" ist es noch schwieriger. Seid 2004 sind wir in diesem Bereich tätig und haben dadurch gute Kontakte in allen Behörden.
Die aktuellen Bedingungen für die Ausstellung der Residencia erfragen Sie bitte vorab bei uns. Diese sind abhängig davon was Sie beruflich machen oder
wie Sie ihr Leben auf Gran Canaria finanzieren.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Anfang bis Ende. Kontaktieren Sie uns.


Wohnsitzanmeldung
Bevor man die Residencia beantragen kann, muss erst der Wohnsitz im örtlichen Rathaus angemeldet werden.
Dies erledigen wir zusammen mit Ihnen.

Für jede der beiden Anmeldungen gibt es Pauschalpreise:
- entweder pro Person
- oder für eine komplette Familie.


 

 

 

ALLGEMEINER HINWEIS AUS GEGEBENEM ANLASS:
Unsere Arbeitszeit ist nicht unendlich und wir haben täglich fest geplante Termine!
Wenn ein Kunde zu einem vorher fest vereinbarten Termin - in unseren Büros oder bei einem externen Treffpunkt (wie etwa Behörden) - verspätet oder NICHT erscheint, wird die dafür von unserem Mitarbeiter aufgewendete Arbeitszeit im 30 Min.-Takt abgerechnet. Eventuell angefallen Anfahrten werden ebenfalls auf Grundlage unserer Preisliste in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat die Möglichkeit uns bis zu 2 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben, wenn er den Termin nicht einhalten kann. Wir vereinbaren dann gratis einen neuen Termin.

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